Abbildung:  (Muster)

"Rückruf-Formular" 🇩🇪 🇦🇹🇨🇭


Das von der Redaktion (insb. für Unternehmen ohne / mit wenig Rückruferfahrung)  entwickelte "Rückruf-Formular" basiert auf einer makrofreien, multifunktionalen "Dokument­vorlage" (*.dotx) für MICROSOFT WORD. Mit Hilfe zahlreicher, individuell(st) ausfüllbarer Formularfelder kann bei freiwilligen und / oder behördlich angeordneten innerhalb kürzester Zeit ein EU- und LAV- / VSMK-konformes Dokument erzeugt werden, das im PDF-Format oder ausge­druckt als geeignet ist. Eine anforderungsgerechte, vollumfängliche sowie transpa­rente Verbraucher­information wird somit sichergestellt! Die Dokumentvorlage ist auf Anfrage in jeweils aktueller Landesversion (🇩🇪 🇦🇹🇨🇭) erhältlich; alle farblichen Varianten sind möglich.

 

 

Zum Hintergrund / Zur Notwendigkeit am Beispiel für Lebensmittel ein Auszug aus dem "Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit bei gesundheits­gefährdenden Lebensmitteln (Stand: 04.11.2020)", festgelegt durch die "Länder­arbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)" im Auftrag der Verbraucherschutz­ministerkonferenz (VSMK) und verteilt an / über "Oberste Landesbehörden im Zuständigkeits­bereich Verbraucherschutz":

"...

2. d. Effektive und genaue Information der Verbraucher

  • Der Lebensmittelunternehmer muss die Verbraucher gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 178/2002 „effektiv und genau“ informieren. Das bedeutet, dass alle potentiell betroffenen Verbraucher unverzüglich die notwendigen Informationen erhalten sollen.
  • Eine effektive und genaue Unterrichtung der Verbraucher setzt in der Regel voraus, dass der Lebensmittelunternehmer eine Pressemitteilung veröffentlicht und den Abnehmern einen Aushang zur Verfügung stellt. Pressemitteilung und Aushang müssen alle für die Verbraucher wichtigen Informationen enthalten. Zu den erforderlichen Bestandteilen von Pressemitteilung und Aushang gehören eine genaue Beschreibung und ein Farbfoto des Lebensmittels, Informationen zu den Vertriebswegen, Informationen zur von dem Lebensmittel ausgehenden Gefahr sowie den möglichen Auswirkungen bei Verzehr des Lebensmittels (...). Hierfür sollen die Textbausteine des Robert-Koch-Instituts verwendet werden (...). Soweit kein Textbaustein des RKI vorliegt, sind die möglichen Auswirkungen der Gefahr zu beschreiben.
  • Die Pressemitteilung ist vom Lebensmittelunternehmer an die im Vertriebsgebiet des Lebensmittels relevanten Medien (Zeitungen, TV, Hörfunk) sowie Nachrichtenagenturen (z. B. dpa) zu versenden.
  • Die veröffentlichte Pressemitteilung sowie ein Übermittlungsnachweis an die Medien sind den betroffenen Behörden unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Pressemitteilung wird in der Regel unverzüglich auf www.lebensmittelwarnung.de eingestellt.
  • Sofern der Lebensmittelunternehmer über regelmäßig genutzte Kanäle an die Verbraucher herantritt (z. B. Homepage, Newsletter, Social Media wie Facebook oder Twitter), sind diese Informationen auch über diese Kanäle zu verbreiten. Bezüglich des Inhalts gilt das zum Mindestinhalt der Pressemitteilung Ausgeführte entsprechend. Die Darstellung muss an einer für die Verbraucher gut wahrnehmbaren Stelle erfolgen.

...

3. Auslegung des Art. 19 Abs. 2 VO (EG) Nr. 178/2002

  • Der Einzelhandel trägt gemäß Art. 19 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit dadurch bei, dass er u. a. an den Maßnahmen der Erzeuger, Verarbeiter, Hersteller und / oder der zuständigen Behörde mitarbeitet.
  • Diese „Mitarbeit“ umfasst u. a. die Pflicht des vom Rückruf konkret betroffenen Einzelhandels, Aushänge zu Rückrufen von Lieferanten in seinen Filialen anzubringen und die Ware aus dem Verkauf zu nehmen.
  • Der Aushang hat an einer für die Kunden gut sichtbaren Stelle (z. B. am Regal oder im Wartebereich der Kassen) und in einer gut wahrnehmbaren Gestaltung zu erfolgen.
  • Der Aushang hat die wesentlichen Bestandteile der Information der Öffentlichkeit zu enthalten (Name des Produkts, Farbfoto, Nettofüllmenge, Charge / Losnummer, MHD / Verbrauchsdatum, ggf. Identitätskennzeichen, sonstige aus Verbrauchersicht zweckdienliche Identifikationsangaben, genauer Grund für den Rückruf, genaue Angabe möglicher Folgen eines Verzehrs des gesundheitsgefährdenden Lebensmittels; ...).
  • Die Dauer des Aushangs beträgt in der Regel mindestens zwei Wochen.

..."

Der "Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln (Stand: 04.11.2020)" ist im Menüpunkt "Gesetze & mehr" verlinkt.