Die Idee eines zentralen Informationsportals zur Bekannt­­machung von Pro­dukt­sicher­heits­rück­rufen, Si­cher­­heits­­warnungen & mehr ist im Jahr 2007 entstanden. Intention ist seitdem, Verbraucher durch Rückruf­informa­tionen an zentraler Stelle vor Schaden zu bewahren.

Mit einem auf die Fertigung, Bereitstellung und Distribution von regel­konformen „Rückrufanzeigen“ spezi­alisierten "Start-up" werden inzwischen auch rück­ruf­verant­wortliche Unternehmen ohne rück­ruf­erfahrene PR-Agentur bei der gesetz­lich geforderten Verbraucherinformation unterstützt. Grundlagen für diese diffizile Arbeit sind neben dem internationalen Standard ("ISO 10393:2013") die ver­bind­liche "Ver­ord­nung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)" der EU, der "Leitfaden zur Infor­mation der Öffent­lich­keit bei gesund­heits­gefährdenden Lebens­mitteln" der VSMK sowie ... Erfahrung.