 So gut wie täglich kommt es in Deutschland zu Rückrufaktionen, Produktwarnungen und Sicherheitshinweisen. Ob, ab wann, in welcher Form, an welcher Stelle und wie lange diese einer möglicherweise betroffenen Kundschaft bekanntgemacht werden, liegt grundsätzlich im freien Ermessen des "produktverantwortlichen" Herstellers, Importeurs oder Händlers. Eine gesetzlich nur mit "geeignet" definierte Informationsverpflichtung führt dazu, dass relevante Angaben in der Regel zeitlich, inhaltlich sowie örtlich nur sehr eingeschränkt kommuniziert werden - betroffene VerbraucherInnen werden somit eher selten vor dem Eintritt eines Schadensfalles erreicht. VerbraucherInnen haben nur bei Veröffentlichungen an einer zentralen Stelle eine wirkliche Chance, die zum Teil lebenswichtigen Informationen rechtzeitig zu finden. » Hier haben Unternehmen, die Werbeslogans wie "Produktverantwortung" und "vorsorglichen Verbraucherschutz" nicht nur als Lippenbekenntnis nutzen, auch praktisch die Möglichkeit, relevante Informationen zentral und damit auffindbar bereitzustellen. Insgesamt werden auf diesen Seiten nur Informationen zu finden sein, die für deutsche Verbraucher relevant und bereits durch Hersteller, Händler und/oder weitere seriöse Quellen "an anderer Stelle" öffentlich gemacht worden sind.
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Metallfäden in gehackten Haselnüssen: Rückruf bei DR. OETKER
Zahlreichen Medien ist zu entnehmen: Der bekannte Nahrungsmittelhersteller Dr. Oetker (Bielefeld) ruft aus seinem Backzutatensortiment Tütchen mit gehackten Haselnüssen zurück: In "Dr. Oetker Haselnüsse gehackt", 100 g, könnten nach Unternehmensangaben "Metallfäden" enthalten sein, welche vermutlich aus einer fehlerhaften Rohstofflieferung stammen sollen. Betroffen sind einzelne Packungen, die seit Januar im Verkauf waren. Zu erkennen sind diese an dem EAN-Code 4000521007188; die betroffene Ware ist bis haltbar und trägt den Chargenaufdruck 01.13-L002 und 01.13-L003. Zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken sollen Verbraucher die Ware und gegen Kaufpreiserstattung an die jeweilige Verkaufsstelle zurückgeben. Welche Risiken bestehen, ist an keiner Stelle zu lesen. Diese hängen sicherlich von der Beschaffenheit und/oder der Länge genannter "Metallfäden" ab. Eine Pressemitteilung war bislang (noch) nicht zu erhalten, auf der Internetseite des Unternehmens sind (zumindest derzeit) keine Hinweise zu der Rückrufaktion zu finden (Bildquelle: Verbrauchereinsendung). » www.oetker.de
ROSSMANN ruft "Klapptritt" wegen Stabilitätsproblemen zurück
Kurz nach dem Sicherheitshinweis des Textil-Discounters NKD zu einem » Klapphocker ruft die drittgrößte deutsche Drogeriekette Rossmann (Burgwedel) mit ihren über 1.600 Verkaufsstellen in Deutschland einen "Klapptritt" zurück. Der Artikel der Marke "Ideenwelt" gehörte zur Aktionsware der 3. Kalenderwoche und war seit dem 16.01.2012 für 5,99 € im Verkauf. Nach Angaben des Unternehmens ist "trotz umfangreicher interner und externer Sicherheitsüberprüfungen" nicht auszuschließen, dass der Artikel "bei bestimmten Formen der Belastung und Beanspruchung" nachgibt. Rossmann empfiehlt, diesen Klapptritt zur Sicherheit nicht mehr zu nutzen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit aufgezeigt, die Ware "selbstverständlich" und auch ohne Kassenzettel gegen volle Erstattung des Kaufpreises in jeder Rossmann-Verkaufsstelle zurückzugeben. Rossmann bedauert die Unannehmlichkeiten, die Kunden durch diese Vorsichtsmaßnahme entstehen. Angaben einiger Online-Verkaufsportale zufolge trägt der "Rossmann Ideenwelt Klapptritt" den EAN-Code 4305615200224; eigentlich soll er eine Tragkraft von max. ca. 150 kg haben. Die Meldung ist derzeit relativ präsent in den Medien, "Nichtzeitungsleser" sollen durch Aushänge in den Filialen gewarnt werden (Bildquelle: rossmann.de). » www.rossmann.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Sicherheitshinweis für Klapphocker von NKD: Verletzungsgefahr
Die NKD Vertriebs GmbH (Bindlach) gibt (zumindest derzeit) auf ihrer Internetseite (Service/Produktinformation) einen Sicherheitshinweis zu einem Klapphocker. Das Unternehmen weist darauf hin, dass bei dem lila-/blau-farbigen Kunststoffhocker mit der Artikel-Nr. 1626200 unbedingt die auf der Rückseite des Einlegers aufgedruckten Hinweise zu befolgen sind. "Bei Nichtbeachtung kann der Klapphocker durch Umfallen oder Einklappen ein Risiko darstellen und der Benutzer kann sich unter Umständen Verletzungen zuziehen", so der Discounter. Kunden, die trotz Beachtung dieser Hinweise Bedenken an der Sicherheit oder Gebrauchstauglichkeit haben, bietet NKD an, den Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises an eine Filiale zurückzugeben. Für Rückfragen steht das NKD Service-Team unter der Rufnummer 0 92 08/69 9-0 zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass der Klapphocker aufgrund der Ähnlichkeit mit auf dem Markt befindlichen "Klapptritt"-Modellen auch schnell einmal als Leiterersatz genutzt wird. Dass sowohl Tragfähigkeit als auch Konstruktion eines Hockers nicht unbedingt denen eines Tritts entsprechen, liegt eigentlich auf der Hand. Dennoch ist es gut, dass das Unternehmen nochmals gesondert auf die Einhaltung der Nutzungshinweise hinweist; auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist in ihrem » Produktsicherheitsportal auf die Gefahr hin (Bildquelle: nkd.com). » www.nkd.com | » Weitere Informationen im PDF-Format
Fehlende Deklaration: Behörden warnen vor Käsecreme von ERU
Das gemeinsame Internetportal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) » "lebensmittelwarnung.de" warnt VerbraucherInnen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vor einer Käsecreme; gleichzeitig wird ein "Rückrufschreiben" des Herstellers veröffentlicht. In der "Käsecreme exquisito - Indische Gewürze" des "Herstellers (Inverkehrbringers): ERU Käsewerk Sangerhausen GmbH" wurden "im Rahmen einer Eigenkontrolle" Senf und Sellerie nachgewiesen, die jedoch nicht im Zutatenverzeichnis angegeben sind. Bei dem Produkt handelt es sich um 80 g-Tuben mit dem Mindesthaltbarkeits-/Verbrauchsdatum 07.12.2012. Die Behörden weisen besonders auf das Rückrufschreiben des Unternehmens hin, durch welches das Produkt mit sofortiger Wirkung zurückgerufen wird. Augenscheinlich soll dieses Schreiben als Aushang in den Verkaufsstellen dienen. Auch wenn der einschlägigen Literatur zufolge Senf-Allergien weitaus seltener als Sellerie-Allergien sind, kann ein Verzehr genannter Zutaten durch Allergiker von leichteren allergischen Reaktionen bis hin zu schweren » Anaphylaxien ausarten. In den Medien der betroffenen Regionen wird (zumindest online) nur sehr wenig über diese Rückrufaktion berichtet; auf der Internetseite des Herstellers ist (zumindest derzeit) kein Hinweis ersichtlich (Bildquelle: eru-kaesewerk.de). » www.lebensmittelwarnung.de | » www.eru-kaesewerk.de Lesenswert: alles-zur-allergologie.de: » "Senf | Typ I-Nahrungsmittelallergen | potentielles (inhalatives) Typ I-Soforttypallergen" » "Sellerie | Typ I-Nahrungsmittelallergen" bvl.bund.de: » Meldung in RASFF (Jan 2012 - Nr. 2012/0039) im PDF-Format
Artikel dieser Bezeichnung wurden zum Zeitpunkt der Meldung durch gewerbliche Anbieter bei eBay angeboten.
Warnung vor FRESHONA Champignons von LIDL: Produktrückruf
Der Lebensmittel-Discounter Lidl (Neckarsulm) warnt vor dem Verzehr bestimmter Champignonkonserven und führt aktuell einen Produktrückruf durch. Bei "Champignons I. Wahl, ganze Köpfe, 400 g" der Lidl-Marke "Freshona" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein Fehler in der Produktion aufgetreten, der eventuell zu einer nicht ausreichenden Durcherhitzung des Produktes führte. Durch die unvollständige Durcherhitzung kann die Sicherheit des Produktes nicht vollständig gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass durch Keimbildung in der Konserve eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher besteht. Lidl Deutschland bittet daher alle Kunden dringend, genannte Champignons und den Artikel in einer der Lidl-Filialen zurückzugeben. Selbstverständlich wird der Kaufpreis erstattet - auch ohne Vorlage des Kassenbons. Lidl betont: "Alle weiteren bei Lidl Deutschland erhältlichen Champignon-Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen." Ein bekannter Lebensmittelverderber oder -vergifter sind "Clostridien". Clostridium-Endosporen können wegen ihrer ausgeprägten Resistenz gegen hohe Temperaturen bei der Sterilisation von Dosenkonserven bei unzureichender Erhitzung überleben. Sie keimen während der Lagerung der Konserven aus und vermehren sich, da sie für ihren Stoffwechsel keinen Sauerstoff benötigen. Pressemeldung, Internethinweis, Ladenaushang, Produktabbildung: Alles gut! (Bildquelle: lidl.de) » www.lidl.de | » Weitere Informationen im PDF-Format Lesenswert: wikipedia.org: » "Clostridien als Lebensmittelverderber oder -vergifter"
Weitere Beiträge zu Rückrufaktionen und Sicherheitshinweisen ...
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