Rückrufaktionen bei Handelsunternehmen
Die Information betroffener Verbraucher:innen über einen Produktrückruf ist grundsätzlich Aufgabe des "produktverantwortlichen Inverkehrbringers": In der Regel ist das der Hersteller. Zu Gefahren durch ein Lebensmittel ist "effektiv und genau" zu informieren, für Produkte gilt die Vorgabe "angemessen und wirksam".
Da es hierzulande keine verbindlichen Vorgaben gibt, hat sich für verantwortungsvolle Unternehmen ein "Best Practice"-Standard entwickelt. Dieser sieht vor, neben einer Pressemittelung (abhängig vom Verkaufsgebiet regional / überregional) eine auffällige Information auf der Internetseite des Unternehmens anzubringen, Hinweise in Social Media-Kanälen (wenn verfügbar) zu veröffentlichen sowie Aushänge in Verkaufsstellen anzubringen (was natürlich nur sinnvoll ist, wenn Betroffene diese auch finden können). Eine Verpflichtung zur Anbringung von Aushängen gibt es nicht; wenn einige Handelsunternehmen damit arbeiten, nennt man das "überobligatorisch". Sehr gut macht das ALDI NORD: Hier ist es im Fall eines Produktrückrufs Praxis, überdimensionale Plakate im Ein-/ Ausgangsbereich betroffener Märkte aufzuhängen, an denen Kund:innen zwangsläufig vorbeikommen. Auch der dm-Drogerie Markt arbeitet mit Aushängen, die zwar kleiner sind (DIN A4), dafür aber an jeder Kasse direkt neben dem Kundenmagazin angebracht sind; auch direkt am betroffenen Warenregal wird dort oft durch Aushänge informiert.
An Informationen in einem Aushang sind erforderlich: Eine eindeutige Überschrift wie „Produktrückruf“, alle bekannten Einzelheiten zur Identifizierung eines Produkts (Name, Artikelnummer / EAN-Code, Chargennummer, Verpackung, Inhalt, Farbe, Größe, Bild oder Skizze u. v. m.), eine verständliche Beschreibung des "Problems" mit verständlichen Einzelheiten zum (möglichen) Sicherheitsrisiko bei weiterem Gebrauch / Verzehr, Modalitäten zum weiteren Verfahren (Reparatur, Rückgabe, ggf. mit Kompensationsmöglichkeiten wie Umtausch, Kaufpreiserstattung etc.). Unverzichtbar ist auch eine klare Handlungsanweisung, was mit dem Produkt auf keinen Fall mehr getan werden sollte (Verzehr / Verwendung), Hinweis auf eine Website für weitere Informationen sowie, falls angebracht, eine Entschuldigung für jegliche Unannehmlichkeiten.
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