Dringender Rückruf für Kühlkompressen von TCHIBO: Gefahr von Hautschäden
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- Veröffentlicht am Samstag, 21. Dezember 2013 08:00
"Dringender Rückruf für Kühlkompresse von Tchibo": So überschreibt die Tchibo GmbH (Hamburg) eine Pressemitteilung zum Rückruf einer Kühlkompresse, die nicht der » Medizinprodukterichtlinie entspricht und im Verdacht steht, Hautirritationen oder -schädigungen auslösen zu können. Nach Angaben von Tchibo wurden Mangel und Gefahr bei einer "Qualitätskontrolle" festgestellt. Betroffen sind Kühlkompressen (für den Augenbereich, mit Kindermotiven) der Artikelnummern 300240 und 300241, die als "Vorabverkauf" (vmtl. vor der Qualitätskontrolle) in 250 Verkaufstellen angeboten worden sind. Das Unternehmen bittet betroffene Kunden dringend, die Kühlkompresse nicht mehr zu verwenden und zurückzugeben - der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet. Für die Rückgabe besteht einerseits die Möglichkeit, den Artikel dort abzugeben, wo er gekauft wurde, andererseits kann er unfrei an Tchibo zurückgeschickt werden. Informationen dazu erhalten Kunden unter der kostenlosen Servicenummer 0 08 00/43 32 66 88 ("rund um die Uhr").
Nicht immer macht Tchibo Rückrufaktionen so bekannt und "dringend" wie diese. Für Informationen über die zuletzt im Juni d. J. zurückgerufenen Auto-Sonnenschutzblenden (Art.-Nr.: 291833, VK-Preis: 4,95 €) sowie Massagematten für Autositze (Art.-Nr.: 292245, VK-Preis: 29,95) waren VerbraucherInnen eher auf Aushänge in den Filialen angewiesen. In diesem Fall jedoch wird verbraucherfreundlich informiert (Bildquelle: obs/Tchibo GmbH).
» www.tchibo.de | presseportal.de » Direktlink zu weiteren Informationen im PDF-Format
Wichtig zu wissen: Der Erfolg einer Verbraucherwarnung durch einen Aushang ist abhängig von mehreren Faktoren. Neben Größe und Gestaltung (die i. d. R. dem Hersteller obliegt) beeinflussen insbesondere Ort sowie Zeitraum einer Platzierung (die i. d. R. dem Handel obliegt, grds. wenig "prominent" und kurzfristig) die Wahrnehmungschancen durch betroffene/gefährdete VerbraucherInnen erheblich. Zudem setzen Aushänge immer voraus, dass Kunden entsprechende Verkaufsstellen regelmäßig aufsuchen und - trotz der üblicherweise enormen Vielzahl von Werbeplakaten - gezielt darauf achten.
BfArM bietet Datenbank zu "unerwünschten Arzneimittelwirkungen"
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 24. April 2013 08:00
Das Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet ab sofort einen öffentlichen Online-Zugang zu seiner "Datenbank mit Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen" an. Die Datenbank umfasst grundsätzlich alle dem Institut seit 1995 gemeldeten Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen aus Deutschland. Diese Verdachtsfälle beziehen sich auf unerwünschte Ereignisse beim Patienten, die nach der Einnahme von Arzneimitteln eingetreten sind und dem BfArM mit dem Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang mit diesem Arzneimittel gemeldet wurden. Dies bedeutet also nicht ohne Weiteres, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Arzneimittel tatsächlich existiert. Mit einer Filterfunktion können Verdachtsfälle zu einzelnen Nebenwirkungsbegriffen, Wirkstoffen, Zeiträumen und Altersgruppen gesucht werden: Die Zahl der Verdachtsfälle erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Häufigkeit von Nebenwirkungen eines Arzneimittels oder eine vergleichende Analyse der Fallzahlen bei unterschiedlichen Arzneimitteln. Dies liegt auch daran, dass nicht alle Nebenwirkungen gemeldet werden, weil zum Beispiel Patienten das Auftreten von Nebenwirkungen nicht immer ihrem Arzt melden, oder weil Ärzte nicht in allen Fällen einen Zusammenhang mit einer Arzneimittelanwendung herstellen. Darüber hinaus ist das Meldungsaufkommen auch vom Bekanntheitsgrad eines Arzneimittels im Zeitverlauf abhängig. Das Institut macht deutlich: "Die Rechercheergebnisse bedürfen einer medizinischen Interpretation und dürfen keinesfalls als Ersatz für eine ärztliche Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen eines Arzneimittels betrachtet werden. Die individuelle Nutzen-Risiko-Bewertung eines Arzneimittels für einen Patienten kann nur im Gespräch mit dem behandelnden Arzt getroffen werden."
» nebenwirkung.bfarm.de
Lesenswert: bfarm.de: Pressemitteilung 04/13 » "Transparenz bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen"
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