Der Zoll weist auf Risiken bestimmter Feuerwerkskörper hin. Demnach scheinen insbesondere Länder wie Polen oder die Tschechische Republik einen "grenzenlosen" Markt für Knall- und Lichteffekte zu bieten, wobei jedoch sicherheitstechnische Vorgaben wie in Deutschland nicht existieren. Alle in Deutschland erhältlichen pyrotechnischen Artikel werden von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und müssen mit einem entsprechenden Zulassungszeichen versehen sein. Insbesondere bei im Ausland gekauften Artikeln muss jedoch angenommen werden, dass auch gefälschte Zulassungszeichen angebracht sein können. Auch werden im Ausland bei dort wiederum aus Drittländern eingeführten Feuerwerksartikeln in der Regel keinerlei Sicherheitstests durchgeführt, zumal noch keine international abgestimmten Normen existieren. Der Zoll empfiehlt, auf Feuerwerkskörper zu verzichten, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist bzw. die über keine vorgeschriebene Kennzeichnung verfügen.
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