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+++ EDEKA ruft GUT&GÜNSTIG Nuss Nougat-Creme zurück: Glasscherben (u. U. Schnitt-/Verletzungsgefahr) | (Nur?) Behörden warnen vor Salmonellen in Salatkräutern (grob) von OSTMANN GEWÜRZE: Salmonellen (u. U. Gesundheits-/Lebensgefahr) +++
Verschiedenes

Europäische Kommission veröffentlicht RAPEX-Jahresbericht 2012

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Rapid Exchange of Information System (RAPEX)Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission präsentiert aktuell ihren "RAPEX-Jahresbericht 2012". RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU, "mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Kommission über Non-Food-Produkte informieren". Zweck dieses Systems ist der rasche Informationsaustausch über potenziell gefährliche Verbraucherprodukte, damit beispielsweise Kinderbekleidung, Textilien und Elektrogeräte, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen, möglichst früh entdeckt und vom EU-Markt genommen werden. Insgesamt 2.278 Mal haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten (außer Lebensmitteln) ergriffen und über RAPEX gemeldet. Dies bedeutet eine Zunahme der Warnmeldungen um 26 % im Vergleich zum Jahr 2011.Rapid Exchange of Information System (RAPEX) - Jahresbericht 2012 Von welchen Produkten gehen die Risiken aus? Im Jahr 2012 waren Bekleidung, Textilien und Modeartikel (34 %) sowie Spielzeug (19 %) die Hauptproduktkategorien, die ein Eingreifen erforderten. Die am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produkten gemeldeten Risiken waren chemische, Erdrosselungs- und Verletzungsrisiken. Woher kommen die gefährlichen Produkte? China steht im Warnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Im letzten Jahr entfielen 58 % der Meldungen über Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen, auf China. Unsere "Verbrauchermeinung" nach wie vor: RAPEX ist für den behördlichen Informationsaustausch sicherlich ein geeignetes Instrument. Obwohl deutsche Behörden das System als Quelle zur Verbraucherinformation empfehlen, ist es für diese Zielgruppe nur dann interessant, wenn ausreichende englische Sprachkenntnisse vorhanden sind. Wird eine mögliche » Suche alleine schon durch letztgenannten Umstand gravierend erschwert, ist die Auswahl "passender" Suchbegriffe - aufgrund unterschiedlichster Beschreibungsmerkmale und Schreibweisen - oftmals ein hoffnungsloses Unterfangen. Zudem ist festzustellen, dass manche Produkte, die auf der Liste stehen, dennoch weiterhin im Handel verfügbar sind - auch Internetauktionen sind dafür nach wie vor eine gute Verkaufsplattform (Bildquelle: rapex.eu).
» www.rapex.eu | » Direktlink zum RAPEX-Jahresbericht 2012 im PDF-Format (3,4 MB)

 

BAM gibt Überblick zu legalen und illegalen Feuerwerksartikeln

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Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Die Berliner Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) informiert zu Feuerwerksartikeln: "Diese Nummern sind wichtig Auf einem geprüften Feuerwerkskörper sieht man eine Reihe von Nummern, die schnell verwirren können: Wichtig ist die Registriernummer. Bei der Nummer geben die ersten vier Ziffern die Kennnummer der Benannten Stelle an, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat. 0589 steht für die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Andere vierstellige Nummern stehen für andere Benannte Stellen innerhalb der EU. Zu finden ist auch eine BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“. In Deutschland verkaufte Produkte müssen eine Identifikationsnummer mit diesem BAM-Hinweis haben (die BAM-ID-Nummer). Darüber hinaus befindet sich auf dem Artikel ein CE-Kennzeichen. Hinter dem CE-Kennzeichen ist eine vierstellige Nummer, die für die Benannte Stelle steht, die die Überwachung der Qualitätssicherung beim Hersteller durchführt Polenböller: Finger weg!(z. Bsp. 0589 für die BAM). Weitere Merkmale Zur Kennzeichnung, und damit auf jedem in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel, gehören aber weitere Merkmale: Name und Adresse des Herstellers, Art des Gegenstandes, Angabe der Kategorie in Großbuchstaben, Gebrauchsanweisung in Deutsch, Altersgrenze, Schutzabstand und Nettoexplosivstoffmasse (NEM). Darüber hinaus ist das Siegel des Verbandes der pyrotechnischen Industrie VPI ein gutes Indiz für legales Feuerwerk. Feuerwerkskörper sollte man zudem nur in seriösen Verkaufsstellen erwerben." Auf der Internetseite der Behörde sind weitere und sehr ausführliche Informationen zu finden, für alle zugelassenen Feuerwerkskörper sind entsprechende Legitimationen zugänglich. Auch gibt es, wie bereits im vergangenen Jahr, gezielte Hinweise auf illegale Feuerwerkskörper (Bildquelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
» www.bam.de

 

NRW meldet Rückruf "schwach radioaktiver" Fes-Gartenfackeln

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und  Verbraucherschutz NRW Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) teilt mit: "Gartenfackeln teilweise schwach radioaktiv | Keine Gefahr für die Nutzung, aber vorsorgliche Rückholaktion Ein nordrhein-westfälischer Importeur hat Edelstahl-Gartenfackeln aus Indien eingeführt und bundesweit ausgeliefert, bei denen sich herausgestellt hat, dass diese schwach radioaktiv verunreinigt sein können. Das Unternehmen hat die unter dem Namen "Fes-Fackel" vertriebenen Artikel vollständig aus dem Handel zurückgerufen. Etwa 34 Fackeln befinden sich nach heutigem Kenntnisstand bundesweit noch bei Verbrauchern, die bislang nicht ermittelt werden konnten. MAIS NRW Rückruf Gartenfackeln Fes-FackelnBei einer üblichen Verwendung der Fackeln liegt die Strahlungsdosis im Schwankungsbereich der natürlichen Radioaktivität, der jeder Mensch ständig ausgesetzt ist. Eine Gefahr für den Menschen kann insoweit ausgeschlossen werden. Die Rückholaktion wurde in Absprache zwischen dem Importeur und der zuständigen Aufsichtsbehörde aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes gestartet. Betroffen von der Rückholaktion ist ein Teil der ab April 2012 eingeführten „Fes-Fackeln“, eine frühere Lieferung aus dem Vorjahr ist nicht betroffen." Das Ministerium empfiehlt: "Wer eine solche Fackel gekauft hat, sollte sich an seinen Händler wenden. Wer unsicher ist, wie er mit der Fackel umgehen soll, bekommt unter der Servicenummer 01 72/2 59 42 22 weitere Informationen". Angaben zum Importeur werden nicht gemacht (Bildquelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW | bearb.).
» www.mais.nrw.de | » Weitere Informationen im PDF-Format

Update vom 29.10.12: Im » Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund) ist genau das Gegenteil von dem zu lesen, was das nordrhein-westfälische Ministerium schreibt. Entgegen der Bewertung des Landesministeriums, "eine Gefahr für den Menschen kann insoweit ausgeschlossen werden", steht bei der Bundesbehörde (zumindest derzeit) als "Sicherheits-/ Gesundheitsrisiko" zu lesen: "Krebsgefahr, Organschädigungen, Sonstige Risiken". Aber auch hier werden der Name des "Inverkehrbringers" und/oder mögliche Verkaufsstellen nicht benannt.

 

BSI und Polizei warnen vor besonders aggressiver Schadsoftware

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BSI | Telekom | BKA Sicherheitshinweis SchadprogrammDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik "BSI" (Bonn) sowie die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Stuttgart) warnen vor einer besonders dreisten Variante von Schadsoftware: "Kriminelle versuchen damit, Geld von PC-Besitzern zu erpressen. Bei den Attacken werden die PCs von Betroffenen so verschlüsselt, dass eine vollständige Wiederherstellung aller Daten oft nicht möglich ist." Die neueste Variante der Schadsoftware, der so genannte "Windows-Verschlüsselungs-Trojaner", wird bundesweit über Spam-Mails verbreitet. Die angeschriebenen Personen werden beispielsweise im Namen einer Staatsanwaltschaft oder unter Verwendung offizieller Logos von bekannten Unternehmen und Behörden wie beispielsweise des Bundeskriminalamtes oder der Bundespolizei dazu verleitet, beigefügte Anhänge zu öffnen. Doch schon beim Öffnen des Anhangs wird der PC verschlüsselt und Geld gefordert. Auch nach Bezahlen der Forderung wird die Sperrung nicht aufgehoben.Warnung Gefahr Vielmehr sind sämtliche Dateien auf dem PC so verschlüsselt, dass auch die Wiederherstellung mit einer Rettungs-CD ("Rescue Disk") nur teilweise erfolgreich ist. Die Behörden raten allen Betroffenen ab, die geforderte Gebühr zu bezahlen und empfehlen, umgehend bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Im Falle der neuesten Schadsoftware-Variante wird zusätzlich geraten, sich an IT-Experten zu wenden, die bei der Entschlüsselung des Rechners behilflich sein können. Auf der Internetseite werden zahlreiche Links angeboten sowie Schutzempfehlungen gegeben.
» www.bsi.bund.de | » www.polizei-beratung.de | » Weitere Informationen im PDF-Format

 
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» 20. RAPEX-Wochenbericht vom 24.05.2013 (maschinell übersetzt mit Google Translator)Grundsätzlich sind ALLE Meldungen für deutsche VerbraucherInnen relevant!



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