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Verschiedenes

BSI empfiehlt Überprüfung von PCs auf Schadsoftware

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BSI | Telekom | BKA Sicherheitshinweis SchadprogrammDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik "BSI" (Bonn) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Dies wurde notwendig, weil Internetkriminelle die Netzwerkkonfiguration von PC- und Mac-Systemen durch den Eintrag neuer DNS-Server mit der Schadsoftware "DNS-Changer" manipuliert hatten. Das DNS (Domain Name System) ist einer der wichtigsten Dienste im Internet, welcher für die Umsetzung von Namen (URLs) in IP-Adressen verantwortlich ist. Im Falle einer Infektion mit der Schadsoftware leitet der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um, wo betrügerische Aktivitäten wie beispielsweise die Verbreitung angeblicher Antivirensoftware, Klickbetrug oder nicht lizenzierter Medikamentenverkauf stattfinden. Zudem konnten die Kriminellen gezielt manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner senden, Suchergebnisse manipulieren und weitere Schadsoftware nachladen. Warnung GefahrÜberprüfung des eigenen Rechners vor dem 8. März 2012 sinnvoll Die von den Onlinekriminellen manipulierten DNS-Server wurden nach der Festnahme vom FBI durch korrekt arbeitende DNS-Server ersetzt. Diese Server sollen jedoch zum 8. März 2012 abgeschaltet werden. Bei betroffenen Rechnern ist dann eine Internetnutzung ohne die empfohlenen Änderungen der Einstellungen nicht mehr möglich, da die Nutzer wegen des nunmehr fehlenden Zugriffs auf das "Telefonbuch" (DNS) im Internet mit ihrem Computer keine Webseiten mehr aufrufen können. Daher sollten Internetnutzer die Überprüfung und ggf. Reinigung ihres Rechners möglichst bald durchführen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt - es wird keine Software gestartet oder heruntergeladen.
» www.bsi.bund.de | » www.telekom.de | » www.bka.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
» www.dns-ok.de

 

Behörden warnen vor besonders gefährlichen Feuerwerksbatterien

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Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) So gut wie zeitgleich, für eine effektive Verbraucherwarnung jedoch (zu) kurzfristig vor der Sylvesternacht, warnen die Europäische Kommission - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher - sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vor besonders gefährlichen Feuerwerksbatterien. In der » 52. Wochenmeldung des EU-Schnellwarnsystems für gefährliche Produkte "RAPEX" wird unter lfd.-Nr. 2-1485/11 europaweit vor der aus China stammenden 100-schüssigen Feuerwerksbatterie "Knock Out XXL" gewarnt. Das Produkt birgt die Gefahr für Hörschäden und Verbrennungen. Neben diesem Artikel, der im Übrigen nach Angaben der BAM sogar eine Registriernummer 0336-F2-27410 sowie eine Identifikationsnummer BAM-F2-0308 tragen soll, warnen die Berliner Materialprüfer vor Feuerwerksbatterien der Bezeichnungen "Solar" / "Solaris" mit der Registriernummer 1395-F2-0003/2009 sowie der Identifikationsnummer BAM-F2-0163. Grund für die Warnungen ist, dass diese CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit nicht erlaubten Anzündmitteln (z. B. gedeckter » Stoppine) im Handel erhältlich sein können. Die BAM: "Wenn diese Gegenstände angezündet werden, BAM Sicherheitshinweis Feuerwerk Knock Out XXL Solar Solarismuss mit direktem Durchzünden der Anzündung und sofortigem Start der Funktion gerechnet werden. Der Schutzabstand von 8 m für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kann dann nicht mehr eingehalten werden." Feuerwerk ist gefährlich - insbesondere in den Händen von Kindern oder in Verbindung mit Alkoholkosum. Was in der Sylvesternacht beachtet werden muss, ist an zahlreichen Stellen zu erfahren. Was trotzdem wieder durch unsachgemässen Umgang oder nicht zugelassene Raketen und Böller passiert, wird Anfang des neuen Jahres sicher wieder für einige Schreckensmeldungen sorgen (Bildquellen: rapex.eu/bezreg-muenster.nrw.de).
» www.bam.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Lesenswert: bezreg-muenster.nrw.de: » "Gefährliches Feuerwerk in den Handel geraten"
umweltbundesamt.de: » "Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden” ist" | » "Feinstaubbelastung durch Silvesterfeuerwerk" (Sehenswerte Animation)

 

Rückruf von brüchigen Vorstagbeschlägen der SELDÉN MAST AB

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Seldén Mast AB Rückruf VorstagbeschlagZugegeben: Nicht jeder deutsche Verbraucher kann eine Segelyacht sein Eigen nennen. Da jedoch der schwedische Mastbauer Seldén Mast AB (Västra Frölunda) feststellen musste, dass einige » Vorstagbeschläge mit der Art.-Nr. 517-914 Brüche in der Schweißnaht haben können und diese in den Jahren 2004 bis 2008 auf 30 verschiedenen Yachtmodellen zum Einsatz gekommen sind, scheint möglicherweise eine Vielzahl auch deutscher Segler betroffen. Das Unternehmen teilt mit, dass die Brüche nach einiger Zeit des Gebrauchs in der Schweißnaht auf der Rückseite des Beschlages (auf der im Mast liegenden Seite) auftreten können und somit nicht sichtbar sind. Alle bisher festgestellten Schäden sind auf Langfahrt-Seglern vorgekommen, die unkorrekt getrimmt und auf langen Segeldistanzen nur mit Vorsegeln gefahren wurden. Ein Risiko besteht bei Yachten, bei denen sehr hohe Belastungen des Vorstages über einem kritischen Bereich aufgetreten sind. Seldén empfiehlt folgende Maßnahmen, bevor eine betroffene Yacht wieder gesegelt wird: Prüfung, ob der Yachttyp betroffen ist und ob in dem Vorstagbeschlag die Nummer 517-914 eingeprägt ist. Wenn beides der Fall ist, ist der Hersteller zu informieren, der dann einen Ersatzbeschlag schickt und entscheidet, wann und wo der Austausch stattfinden soll. Falls eine möglicherweise betroffene Yacht weiterveräußert worden ist, bittet Seldén um Angabe der Kontaktdaten des neuen Eigners. Die Seldén Mast AB wird in Deutschland vertreten durch die Gotthardt GmbH (Hamburg) - Tel.: 0 40/8 51 50 50 (Bildquelle: seldenmast.se).
» www.seldenmast.se | » www.gotthardt-yacht.de | » Weitere Informationen im PDF-Format

 

TEST.DE gibt Sicherheitsinformation zu SONY Playstation-Netzwerk

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Stiftung Warentest "Sony Playstation-Netz: 77 Millionen Kundendaten geklaut" Unter diesem Titel gibt die Stiftung Warentest aktuell Informationen zu einem in der Größenordnung wohl eher seltenen Datendiebstahl, der derzeit den japanischen Konzern Sony beschäftigt: Augenscheinlich erbeuteten Hacker von weltweit rund 77.000.000 (in Worten: Siebenundsiebzig Millionen) "Usern" des Playstation-Networks "PSN" sowie des Sony-Download-Shops Qriocity alle verfügbaren sowie teilweise äußerst sensiblen Daten zu Personen, deren Passwörtern und gegebenenfalls Kreditkarten-Informationen. Nach Angaben von test.de erfolgte die Attacke bereits am 17. April: Zwei Tage soll der Betreiber nichts gemerkt haben - Kunden seien offenbar erst 10 Tage später informiert worden. "Die Diebe sind an diese persönlichen Daten gelangt: Name, Adresse (Stadt, Postleitzahl, Bundesland), Land, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Passwort und Login für Playstation Network und Qriocity Online sowie die Identifikationsnummer (ID) für Playstation Network", so test.de Auch ist dem Artikel zu entnehmen, es sei "nach Sony-Angaben gut möglich, dass die Diebe auf Kreditkartennummer (exklusive Ihres Sicherheitscodes) sowie auf die Gültigkeitsdauer zugegriffen haben SONY Sicherheitshinweis Playstation Network (Bildquelle: test.de). Auch Rechnungsanschrift, Sicherheitsfrage zum Passwort und Kaufchronik haben die Hacker wahrscheinlich kopiert." Die Warentester beruhigen, das Kreditkartenanbieter wie Visa oder Mastercard sowie auch Bankenverbände es nicht für nötig halten, möglicherweise betroffene Kreditkarten sperren zu lassen und empfehlen: "Passwort ändern" - insbesondere dann, wenn diese auch den Zugang zu anderen Internet-Diensten oder sozialen Netzwerken ermöglichen. Der Beitrag endet mit dem Tipp: "Viele Fragen zum Datendiebstahl beantwortet Ihnen Playstation Network auf seiner Internetseite. Sie können auch die deutsche Service-Nummer 0 18 05/76 69 77 nutzen." Mit welchen Informationskampagnen Sony den Vorwürfen der (milde ausgedrückt) "schrecklichen Kommunikation" (» ftd.de) begegnen wird, bleibt abzuwarten.
» www.test.de | » de.playstation.com

 

RAPEX: Europäische Kommission warnt vor Produktgefahren

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RAPEX, Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission für Non-FoodDas "Rapid Exchange of Information System (RAPEX)" ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission, mit dem die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher im Wochenrhythmus europaweite Warnungen zu gefährlichen Produkten veröffentlicht. In der aktuellen Wochenmeldung sind dabei zwei Produkte zu finden, die auch in Deutschland erhältlich sind/waren und somit für hiesige Verbraucher interessant sein dürften: Unter der lfd.-Nr. 1-0053/11 meldet Österreich Rasenmäher des Herstellers Viking, bei denen das Schneidemesser (ab-)brechen kann. Passiert das während des Betriebes, besteht Schnitt-/Verletzungsgefahr. (Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (» bmsk.gv.at) warnte bereits kürzlich vor den Rasenmähern und hat dazu eine » Originalmitteilung (PDF) des Herstellers veröffentlicht; auch in Frankreich wird auf » rappelsproduits.fr gewarnt). RAPEX-Warnungen 4. KW 2011Weiter ist unter lfd.-Nr. 13-0065/11 die Warnung vor einem Karnevalskostüm sowie dessen Rückrufankündigung zu finden. Bei dem Königskostüm besteht durch leicht ablösbare Kleinteile (Knöpfe) Erstickungsgefahr, wenn diese (durch Kleinkinder) verschluckt werden. Diese Gefahr wurde gemeldet durch Slowenien, Herkunftsland ist nach RAPEX-Angaben Deutschland, die Marke: "Andrea Moden" (Bildquellen: rapex.eu). RAPEX-Meldungen werden durch die Kommission ausschließlich in englischer Sprache bereitgestellt. Obwohl die Einträge dadurch nur für Verbraucher verständlich sind, die dieser Sprache mächtig sind, verweisen deutsche Marktüberwachungsbehörden durch die Bank auf dieses System: Amtliche Übersetzungen gibt es keine.
» RAPEX-Wochenmeldung 4. KW 2011 im PDF-Format | » RAPEX-Wochenmeldungen in Deutsch (Auszüge)
Lesenswert: Wann ein Produkt gefährlich genug für RAPEX ist?
produktsicherheitsportal.de » RAPEX-Risikobewertung für die Marktüberwachung

 
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