Europäische Kommission benennt wieder gefährliche Produkte
Montag, 05. Juli 2010 um 08:00 Uhr
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission meldet wöchentlich freitags in ihrem "Schnellwarnsystem RAPEX" gefährliche Produkte, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auffällig geworden sind. In der 26. Wochenmeldung vom 02. Juli 2010 werden wieder Artikel gelistet, die im deutschen Handel erhältlich waren (und teilweise auch noch sind) oder Deutschland das Herkunftsland des beanstandeten Produktes ist: Formaldehydbelastete Spielesets in einer Holzbox - Marke "Lifetimes Games" (Meldeland: Deutschland, Herkunft: China), durch Bakterien mikrobiologisch verunreinigte Seifenblasen-Sets der deutschen Marke Simba (Meldeland: Italien, Herkunft: China), mit einem krebserregendem Azofarbstoff belastete Schals der Marke "Looking Good" (Meldeland: Deutschland, Herkunft: unbekannt) sowie Waschmaschinen von Miele, von denen eine Verbrennungs-/Verbrühungsgefahr ausgeht (Meldeland: Polen, Herkunft: Deutschland). Aufgrund "befremdender besonderer Umstände" verweisen wir zum letztgenannten RAPEX-Eintrag für weitere Details nur auf Artikel der Stiftung Warentest vom 25.06.10 » test.de und des "Verbraucherinformationssystem Bayern" vom 28.06.10 » vis.bayern.de. RAPEX-Meldungen werden durch die Kommission ausschließlich in englischer Sprache bereitgestellt, für deutsche Verbraucher gibt es hier auch einen Auszug in Deutsch:
» RAPEX Wochenmeldung 26. KW 2010 im PDF-Format Sehenswert: ARD Plusminus (SWR): Rückrufe - Kaum Informationen zu gefährlichen Produkten » zur Mediathek | » zur Rückschau
Warnhinweis zu brechenden Beschlagteilen von SIEGENIA AUBI
Mittwoch, 30. Juni 2010 um 12:00 Uhr
Sie haben Fenster und Türen in Ihrem Haushalt/Büro, die sich schiebend und kippend öffnen lassen? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen: Die Siegenia-Aubi KG aus Wilnsdorf-Niederdielfen (nahe Siegen/NRW) entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Beschläge für Fenster und Fenstertüren. Jetzt warnt das Unternehmen vor möglicherweise schadhaften Beschlagteilen in Schiebetüren und Schiebefenstern, da zwischen 1994 und 1998 eingesetzte „Gleiter“ möglicherweise schadhaft sind. Diese Kunststoff-Gleiter können (auch wenn sie noch ohne Beanstandung funktionieren) plötzlich zerbrechen, wodurch unter Umständen der/die Flügel aus dem Rahmen fallen (in der Regel nach innen) und Sach- und/oder Personenschäden verursachen können. Das Unternehmen betont, dass ausschließlich Tür- und Fensterelemente betroffen sind, die sich schiebend und zugleich kippend öffnen lassen. Verbrauchern wird dringend empfohlen, betroffene Elemente geschlossen zu halten und sich umgehend mit einem Fensterfachbetrieb in Verbindung zu setzen, der die Gleiter austauschen kann. Weitere Informationen zur Identifikation betroffener Schiebetüren und Schiebefenster sowie zur Problemlösung sind in zahlreichen Medien sowie auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar: Mehrsprachig, genauestens bebildert und beschrieben - so wie es sein soll (aber selten ist). » www.siegenia-aubi.com | » Weitere Informationen im PDF-Format
Rückrufaktion für verunreinigtes Insektizid von CELAFLOR
Montag, 21. Juni 2010 um 12:00 Uhr
Die Scotts Celaflor GmbH & Co. KG aus Mainz ruft eines ihrer Schädlingsbekämpfungsmittel zurück. Nach Angaben des Unternehmens wurde durch eine interne Prüfung bei zwei Chargen des Produktes "Celaflor Naturen Schädlingsfrei Neem 75 ml, Art. 3066" festgestellt, das diese mit einer geringen Menge Unkrautvernichter verunreinigt waren. Betroffen sind die Chargen 133-09 und 134-09 (zu finden am Flaschenhals zwischen Etikett und Verschluss), welche nach Angaben des Unternehmens ausschließlich in Deutschland erhältlich waren. Aufgrund der Verunreinigung können behandelte Pflanzen Schaden nehmen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine unsachgemäße Anwendung durch Überdosierung zu gesundheitlichen Schäden beim Anwender führt, soll auch damit behandeltes Obst und Gemüse nicht mehr verzehrt werden. Betroffene Verbraucher werden gebeten, das Produkt nicht mehr anzuwenden und umgehend an Scotts Celaflor zurückzugeben. Für einen Rückversand und Austausch ist vorab die Service-Hotline 0 61 31/2 10 61 11 zu kontaktieren; auch werden dort alle Fragen zu Gesundheit und Sicherheit beantwortet. "Das etwaige Gefährdungspotential wird momentan weiter untersucht", schreibt das Unternehmen. Unkrautvernichter kann giftig sein, muss es aber nicht. » www.celaflor.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Artikel dieser Bezeichnung wurden zum Zeitpunkt der Meldung durch gewerbliche und/oder private Anbieter bei eBay angeboten.
Aufgepasst: Untersagung hörschädigender POWERFANFAREN
Freitag, 11. Juni 2010 um 18:00 Uhr
Die Essener "Fan Sound" Factory UG (haftungsbeschränkt), nach eigenen Angaben auch international tätiger Anbieter von Notsignalen in Landesfarben (?), weist auf folgendes hin: "Mit Wirkung vom 20.05.2010 wurde uns der Verkauf von Powerfanfaren als Fan-Tröte durch die Bezirksregierung Düsseldorf untersagt." Die Stiftung Warentest ergänzt: "Was Fan Sound Factory nicht sagt: Die Behörde hat nach Darstellung einer Sprecherin auch einen Rückruf angeordnet. Nach einer Untersuchung des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (Liga) produzieren die Power-Fanfaren bei der Messung des Schalldrucks nach den Richtlinien des VDI bis zu 146 Dezibel. Zulässig sind jedoch höchstens 135 Dezibel. Bei höherer Lautstärke drohen schon nach kurzer Zeit Gehörschäden." test.de ergänzt: "Wenn die Messung der Behörden korrekt war, können Besitzer der vom Rückruf betroffenen Power-Fanfaren sie innerhalb von zwei Jahren ab Kauf gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Die Überschreitung der höchstzulässigen Lautstärke ist ein Mangel, für den der Verkäufer einzustehen hat. Außerdem muss der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz Schadenersatz leisten und ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen, wenn jemand aufgrund eines Produktfehlers Gesundheitsschäden erleidet. Als Hersteller gilt dabei auch derjenige, der das Produkt innerhalb der Europäischen Union auf den Markt bringt." Auch für Benutzer der Power-Fanfaren gibt die Stiftung Warentest lesenswerte Hinweise, die unbedingt beachtet werden sollten. Das Unternehmen hält den Shop für deutsche Kunden vorerst geschlossen, für "Wünsche internationaler Kunden" jedoch ist noch eine eMail-Adresse hinterlegt. "99 dB ist eine Lautstärke, die ein Presslufthammer in einer Entfernung von einem Meter erzeugt", schreibt die Frankfurter Allgemeine. » www.power-fanfare.de | » Weitere Informationen im PDF-Format Lesenswert: www.test.de » "Rückruf für „Power-Fanfaren“: Zu laut" | www.faz.net » "Bei 99 Dezibel hat die Toleranz ein Ende"
Artikel dieser Bezeichnung wurden zum Zeitpunkt der Meldung durch gewerbliche und/oder private Anbieter neu und/oder gebraucht bei eBay angeboten.
RAPEX: Zahlreiche gefährliche Produkte aus und in Deutschland
Freitag, 28. Mai 2010 um 18:00 Uhr
Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich freitags ihre Meldung zu gefährlichen Produkten im “Schnellwarnsystem” für "Non-Food"-Artikel mit dem Namen "RAPEX". In der 21. Wochenmeldung werden wieder diverse Artikel beanstandet, die in Deutschland hergestellt wurden und/oder im deutschen Handel erhältlich waren beziehungsweise es sogar noch sind: Chemisch riskante Bastelkleber von Meyco mit giftigem Methanol, jedoch ohne Kindersicherung und Warnhinweise (Herkunft: Deutschland), Cremes von Biller´s Naturkosmetik mit dem verbotenem Konservierungsmittel Methyldibromoglutaronitril (Herkunft: Deutschland), ein verletzungsgefährliches Spielzeug Pfeil- und Bogenset mit zu hoher kinetischer Energie (Herkunft: China, kürzlich zurückgerufen in » Österreich), erstickungsgefährliche Kinderjacken für Jungen von Lemmi (Herkunft: China), DMF-belastete Fußballschuhe für Kinder (Herkunft: China, kürzlich zurückgerufen von » Deichmann) sowie Sandalen für Kinder der Marke Biomodex (Herkunft: Italien). Auch diese Woche fällt wieder auf: Einige der angekündigten Rückrufaktionen sind in Deutschland entweder nicht oder nur ganz schwer auszumachen.
» RAPEX Wochenmeldung 21. KW 2010 im PDF-Format
LIDL ruft gesundheitsgefährliche Partyartikel zurück
Freitag, 30. April 2010 um 12:00 Uhr
 Der Lebensmittel-Discounter Lidl veröffentlicht auf seiner Internetseite eine "Wichtige Verbraucherwarnung". Zurückgerufen werden jetzt zwei Partyartikel: Eine "Glitterkanone" sowie eine "Konfettikanone". Beide Produkte können "in ungünstigen Fällen" einen zu lauten Knall erzeugen, der im Fall einer unsachgemäßen Anwendung die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher gefährden kann. Erkennbar sind die Artikel an der Aufschrift „Glitter“ auf einem lilafarbenen oder der Aufschrift „Confetti“ auf einem gelben Gehäuse. Beide Kanonen sind mit Nachfüllmagazinen nachladbar und waren ab dem 28.01.10 für 2,99 € erhältlich. Der Discounter empfiehlt in jedem Fall den Verzicht auf einen weiteren Einsatz und bittet alle betroffenen Kunden, den betroffenen Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises in einer deutschen Lidl-Filiale zurückzugeben. Eine sehr kurze Schalleinwirkung mit extrem hohem Schalldruck ( » Knalltrauma) kann zu einer Schädigung des Innenohrs führen. In der Regel verbessert sich das Hörvermögen wieder in den ersten Stunden und Tagen nach dem Ereignis, häufig bleibt aber eine dauernde Hörstörung bestehen. » www.lidl.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
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APPLE tauscht Headphones des iPod shuffle: Fehlfunktion
Mittwoch, 28. April 2010 um 12:00 Uhr
 Nicht gefährlich, dennoch ärgerlich: Apple teilt auf seiner Internetseite mit, dass die dem iPod shuffle (3. Generation) beiliegenden Kopfhörer mit Fernbedienung unter bestimmten Bedingungen nicht funktionieren. Symptome sind neben nicht funktionierender oder zeitweise aussetzender Steuerung eine unerwartete Erhöhung oder Verringerung der Lautstärke sowie eine unerwartete Aktivierung der Sprachausgabe. Die Kopfhörer gehörten zum Lieferumfang der Geräte, die etwa zwischen Februar 2009 und Februar 2010 produziert wurden und tragen Seriennummern aus den folgenden Bereichen: xx909xxxxxx bis xx952xxxxxx und xx001xxxxxx bis xx004xxxxxx. Kunden, die eines der Geräte im Besitz haben, werden gebeten, den Online-Service-Assistenten auf der Apple-Supportwebsite zu benutzen, um ein Austauschverfahren einzuleiten. Apple wird einen Ersatzkopfhörer sowie einen frankierten Umschlag zur Rücksendung der Originalkopfhörer zusenden; alternativ können sich Kunden in einem Apple Store einen Ersatzkopfhörer besorgen. Betroffene Headphones werden bis zu zwei Jahre ab Kaufdatum kostenlos ausgetauscht. » www.apple.com | » Weitere Informationen im PDF-Format
Artikel dieser Bezeichnung wurden zum Zeitpunkt der Meldung durch gewerbliche und/oder private Anbieter neu und/oder gebraucht bei eBay angeboten.
RAPEX listet gefährliche Produkte in und aus Deutschland
Montag, 22. März 2010 um 18:00 Uhr
RAPEX, das “Schnellwarnsystem” der Europäischen Kommission für "Non-Food"-Artikel, meldet im Wochenrhythmus (jeweils freitags) zahlreiche gefährliche Produkte, die in Mitgliedsstaaten der EU auffällig geworden sind. In der 11. Wochenmeldung 2010 vom 19. März wurden einige Artikel ausländischer Produktion, die im deutschen Handel erhältlich sind, gelistet; aber auch Produkte deutscher Herstellung wurden beanstandet: Strangulationsgefährliche Karnevalskostüme für Kinder von Norma/Georg Roth (Herkunft: China), brandgefährliche Elektrospeicherheizungen von ELKAtherm (Herkunft: Deutschland), chemisch bedenkliche Herrensocken in verschiedenen Ausführungen von KiK (Herkunft: China), Babyschlafsäcke mit Erstickungsrisiko von Odenwälder Babynest (Herkunft: Deutschland) und brandgefährliche No-Name "Fluffy"-Bälle (Herkunft: China). Durch die Europäische Kommission werden die Originalinformationen ausschließlich in englischer Sprache bereitgestellt, für deutsche Verbraucher hier auch in Deutsch:
» RAPEX Wochenmeldung 11. KW 2010 im PDF-Format
Deutsche Verbraucher von RAPEX-Warnungen betroffen
Dienstag, 16. März 2010 um 18:00 Uhr
RAPEX, das “Schnellwarnsystem” der Europäischen Kommission, meldet im wöchentlichen Rhythmus gefährliche Produkte, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch gravierende Mängel auffällig geworden und teilweise auch in diesen hergestellt worden sind. Auch in der 10. Wochenmeldung 2010 sind wieder drei Produkte gelistet, die durch deutsche “In-Verkehr-Bringer” oder Hersteller zu verantworten sind: Ein chemisch riskantes, allergieauslösendes Fingernagel-Modellage-Gel von Nail Scout, chemisch riskante Dekorationsartikel wie sogenannte "Liebesbarometer" aus der Tschechischen Republik sowie ein Hobby-/Sportgerät "Katapult", welches in Deutschland produziert wurde und aufgrund eines davon ausgehenden Verletzungsrisikos zumindest in Spanien vom Markt genommen werden musste. Wieder wird eine Rückrufaktion für Deutschland angekündigt, die (zumindest online) nicht auszumachen ist. Die für Verbraucher oftmals äußerst wichtigen RAPEX-Informationen werden leider nur in englischer Sprache bereitgestellt. Wir haben sie offiziell in deutscher Übersetzung:
» RAPEX Wochenmeldung 10. KW 2010 im PDF-Format
Europäische Union informiert über gefährliche Produkte
Montag, 08. März 2010 um 12:00 Uhr
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission veröffentlicht auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union “Europa” auch das "EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte" (genannt: RAPEX). In der 9. Kalenderwoche 2010 sind folgende Artikel für deutsche Verbraucher relevant: stromschlag- und feuergefährliche "No-Name"-Funksteckdosen (fernbedienbar), chemisch bedenkliche Kinder-Faschingskostüme für Kinder von NKD, Spielzeug mit Erstickungsrisiko von KSD, verletzungsgefährliche Kraftfahrzeuge von Peugot und Volvo sowie chemisch riskante Ohrringe von KiK. Wieder werden Rückrufaktionen für Deutschland angekündigt, wieder sind diese (zumindest online) so gut wie nicht auszumachen. RAPEX-Meldungen werden ausschließlich in englischer Sprache bereitgestellt; produktrueckrufe.de darf sie offiziell in deutscher Übersetzung bereitstellen:
» RAPEX Wochenmeldung 9. KW 2010 im PDF-Format
(Noch) nicht in RAPEX zu finden sind auch folgende aktuelle Rückrufaktionen:
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