Die Carl Sperling & Co. GmbH (Quedlinburg) startet einen präventiven Rückruf für Bockshornklee-Saatgut. Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme ist ein aktueller Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, wonach die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden alle Händler und Züchter aufgefordert haben, Bockshornklee-Samen und -Samenmischungen vom Markt zu nehmen, die im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurden. Für Saatgut des Anbieters Sperli bedeutet das den Rückruf der Sperli Keimsprossen-Saaten „Bockshornklee“ und „Asia-Mischung“ (Bildquelle: sperli.de). Das Unternehmen versichert, dass von in Umlauf gebrachten, betroffenen Keimsprossen-Chargen durch akkreditierte Labore und seitens der zuständigen Behörden Proben entnommen und analysiert wurden und alle zum aktuellen Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungsergebnisse negativ sind. Trotzdem sieht sich das Unternehmen verpflichtet, der Behörden-Empfehlung Folge zu leisten und einen Rückruf für Bockshornkleesaatgut einzuleiten. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Obwohl der von den Behörden mittlerweile angeordnete Rückruf für alle Sämereienlieferanten und Weiterverarbeiter von Bockshornkleesaatgut gelten soll, sind vergleichbare Rückrufaktionen (zumindest online und derzeit) nicht festzustellen.
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