ACHTUNG: Tückische Gefahr durch ´Fremdkörper (Glas)´ in Fischsuppe von POINTE DE PENMARCH
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- Veröffentlicht am Freitag, 13. April 2018 19:00
Das amtliche Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit » "lebensmittelwarnung.de" veröffentlicht eine Warnmeldung zu einer Fischsuppe des französischen Anbieters Pointe de Penmarch SAS (Douarnenez/F): Es besteht der Verdacht, dass das Lebensmittel mit Fremdkörpern (Glas) verunreinigt ist. Betroffen ist "Fischsuppe" im 500 ml-Glas (SB) mit der Chargennummer "L17279" und dem Mindesthaltbarkeitsdatum "05/2020"; als Identitätskennzeichen wird benannt: "FR44 089 001CE". Derzeit melden vier Bundesländer ihre Betroffenheit (BW, NI, NW und SH); das bekannte » "Freitagsproblem" wird aber dazu führen, dass sich ab Montag weitere Länder als betroffen erklären.
"Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren und es zu vernichten" > eine Möglichkeit der Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung wird Kunden demnach nicht eingeräumt. "Der Hersteller, Pointe de Penmarch, steht Ihnen für weitere Information zur Verfügung - Tel.: 00 33 2 30 14 02 00". Abhängig von Größe und Beschaffenheit können Glasstücke/-scherben/-splitter zumindest Schnittverletzungen in Mundhöhle, Speiseröhre sowie Magen- und Darmtrakt verursachen; auch können sie beim Verschlucken Atemnot hervorrufen, wodurch eine Erstickungsgefahr nie ganz auszuschließen ist. Was hier wieder deutlich wird: Die Behörden akzeptieren immer wieder unzureichende Verbraucherinformationen: So fehlen neben einer Produktabbildung auch jegliche Angaben zu Verkaufsstellen; eine Rufnummer für Fragen in Deutschland sowie eine Form der "Entschuldigung" sind zwar nicht vorgeschrieben, gehören jedoch "irgendwie" dazu.
» www.pointedepenmarch.com | » Weitere Informationen im PDF-Format
Update vom 13.04.2018 - 20 Uhr: Kurz nach Veröffentlichung des vorstehenden Beitrages hat noch das Bundesland Bayern (BY) vor dem beginnenden Wochenende seine Betroffenheit erklärt.
Update zur Verdeutlichung des » "Freitagsproblems"
Da der Verfasser der "Verbraucherinformation" hinsichtlich einer regionalen Betroffenheit keinerlei Angaben macht, muss offensichtlich von einer bundesweiten / bundesweit gewesenen Verfügbarkeit ausgegangen werden.
Stand: Sa, 14.01.2018 - 19:00 Uhr:
Innerhalb der ersten 24 Stunden nach der amtlichen Warnmeldung ist zu den bereits als betroffen erklärten 5 Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) kein weiteres Bundesland hinzugekommen.
Stand: So, 15.01.2018 - 19:00 Uhr:
48 Stunden später gibt es keine weitere Veränderung.
Stand: Mo, 16.01.2018 - 12:00 Uhr:
Tag 3 nach der Erstveröffentlichung: Hamburg und das Saarland haben sich sofort nach "Dienstbeginn" in die Liste der betroffenen Bundesländer eingereiht.
Stand: Di, 17.01.2018 - 12:00 Uhr:
4. Tag: Keine Veränderung zum Vortag.
Stand: Mi, 18.01.2018 - 12:00 Uhr:
Bis zum 5. Tag hat sich noch Bremen in die Liste der betroffenen Bundesländer eingetragen.
Stand: Do, 19.01.2018 - 12:00 Uhr:
Tag 6: Keine Veränderung zum Vortag.
Stand: Fr, 20.01.2018 - 12:00 Uhr:
1 Woche nach Erstveröffentlichung: Trotz offensichtlich bundesweiter / bundesweit gewesener Verfügbarkeit keine weiteren Aktivitäten. Ab sofort erfolgt eine Aktualisierung nur, wenn sich eines der noch fehlenden acht Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) für eine Verbraucherwarnung entscheidet.
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(zgl. T e i l n a h m e e m p f e h l u n g)
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