Durch einige wenige Zeitungsartikel wird man auf die Rückrufaktion des deutschen Dritte-Welt-Händlers El Puente aufmerksam. Die GmbH aus Nordstemmen (Nds.) veröffentlicht auf ihrer Internetseite den Rückruf eines aus Guatemala importierten Babytragetuches, da bei einer Stichprobe ein verbotener » Azofarbstoff festgestellt wurde. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um ein rot gestreiftes Babytragetuch mit der Artikelnummer gu0-20-913, für das einer der Weber nicht die zugeteilten Garne verwendet hat. In der Veröffentlichung des Unternehmens steht auch zu lesen: "EL PUENTE hatte bereits Anfang März einen selektiven Rückruf gestartet und alle diejenigen unserer Kunden benachrichtigt, die besagtes Tuch gekauft haben. Von Amts wegen waren wir schließlich doch noch verpflichtet, denselben Rückruf über die Presse zu veröffentlichen, obwohl alle Betroffenen bereits informiert waren." Weiter steht geschrieben, dass von einer unmittelbaren gesundheitlichen Gefährdung nicht auszugehen sei, da der Farbstoff vom Körper nicht aufgenommen werde. El Puente bittet alle Kunden, das betroffene Tuch gegen Erstattung des Kaufpreises an einen Weltladen zurückzugeben. Azofarbstoffe sind in Textilien und Leder, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können, verboten. Dieses regelt neben der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung auch die EU-Richtlinie 2002/61/EC. Unserer Bitte nach Überlassung einer Pressemitteilung sowie einer Information über deren Verteilerwege wurde nicht nachgekommen.» www.el-puente.de | » Weitere Informationen im PDF-Format






























