Stiftung Warentest: Rückrufaktion für CHARIOT Fahrradanhänger
Dienstag, 24. August 2010 um 17:00 Uhr
"Rückruf für Chariot Cougar-Fahrradanhänger: Gefahr durch Schimmel" Diesem Artikel der Stiftung Warentest zufolge rufen die Chariot Carriers und der europäische Alleinimporteur, die "Zwei plus zwei" Marketing GmbH aus Köln, eine Lieferung Kinder-Fahrradanhänger Chariot Cougar 1 und 2 zurück, die zumindest teilweise mit » Schimmel befallen sind. Der Meldung nach sollen insgesamt gut 2.000 Anhänger in den Farben rot und Avocado betroffen sein, die der Importeur mit den Seriennummern A0610–28522 bis A0610–30641 nach dem 9. August an den Handel ausgeliefert hat (Bildquelle: test.de). Die Stiftung hebt hervor, dass das Kölner Eco-Institut sogar an Modellen, an denen optisch kein Schimmelbefall zu erkennen war, eine erhöhte Anzahl von Schimmelsporen gefunden hat. Schimmel kann bei Menschen mit Allergien oder Immunschwäche, vor allem jedoch bei Kindern ernste gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie allergische Reaktionen verursachen. Bis auf einen Hinweis auf der Internetseite des Unternehmens scheint es (zumindest derzeit) keine weiteren Verbraucherinformationen zu geben, obwohl wegen der aktuell hohen Nachfrage bereits viele der gerade ausgelieferten Anhänger schon bei den Kunden sein sollen, so die Stiftung Warentest. Eine Presseinformation sowie Informationen dazu waren für uns bis heute (also auch Tage nach dem Test-Bericht) nicht erhältlich. » www.test.de | » www.chariot.de Lesenswert: test.de: » Produktrückrufe - Die Rechte der Kunden
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Rückruf schädlicher "Zwitscherflöten" von NATURAL ARTS
Mittwoch, 04. August 2010 um 18:00 Uhr
Rückrufaktionen sind hinsichtlich ihrer Veröffentlichungswege fast immer kurios, in diesem Fall auch von der Art der Gefährdung: einer Belastung mit » Naphthalin, einem Inhaltsstoff beispielsweise von Mottenkugeln. Obwohl für deutsche Verbraucher relevant, war bislang nur im Nachbarland Österreich davon zu erfahren: dem Rückruf von "Zwitscherflöten" des deutschen Anbieters "Natural Arts" aus Vörde (NRW). Der Vertrieb von Kunstgewerbe und Handarbeit aus aller Welt ruft eine "Zwitscherflöte" (Lotusflöte aus Bambus) mit der Artikel-Nr. MU 5F 401 zurück und schreibt dazu: "Uns wurde vom Amt für Lebensmittelüberwachung mitgeteilt, dass bei einigen, der ab dem 01.12.2009 bis 07.07.2010 verkauften Exemplare eine gesundheitsschädigende Wirkung (Reizung der Atemwege) nicht auszuschließen ist". In der Meldung auf der Internetseite der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (» AGES) konkretisiert der mitteilende Versandhändler: ".. durch Naphthalin (Inhaltsstoff von Mottenkugeln) ...". Kunden werden gebeten, die Flöten nicht mehr zu verwenden und per Warensendung zurückzusenden; Portokosten bzw. Wert der Ware werden retourniert. Gemäß Wikipedia kann Naphthalin beim Einatmen neben der genannten Reizung auch zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und sogar Verwirrtheitszuständen führen. Was noch beim Bundesinstitut für Risikobewertung nachzulesen ist (jedoch keiner der Verantwortlichen schreibt): "Naphthalin ist als genotoxisch und krebserzeugend eingestuft. Ein gesundheitliches Risiko für den Menschen kann also auch bei geringer Exposition nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden." Eine Pressemitteilung sowie Informationen dazu waren nicht erhältlich. » www.natural-arts.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Erneute Warnung für BRIO Kinderwagen: Befestigungsprobleme
Freitag, 30. Juli 2010 um 18:00 Uhr
Nach einem Warnhinweis Anfang des Jahres veröffentlicht BRIO (schwedische Handelskette für Spielwaren) nun eine weitere Warnmeldung für Besitzer von "BRIO Go"-Kinderwagen. Auf der unternehmenseigenen Internetseite werden Eltern jetzt dringend gebeten, die Befestigung der Trageriemen an der Liegeeinheit zu überprüfen. Das Unternehmen hat festgestellt, dass die Trageriemen bei einigen Liegeeinheiten mit Produktionsdatum 2008 und Mitte 2009 nicht richtig angebracht worden sind. Der Meldung zufolge soll es in Schweden zwei, in Deutschland und Österreich vier Vorfälle gegeben haben, deren Folgen jedoch nicht genannt werden. Kunden, die eine "BRIO Go"-Liegeeinheit besitzen, werden aufgefordert, die Schrauben zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend festzuziehen. Für Fragen ist unter der Rufnummer 0 91 22/98 97 16 der deutsche Kundendienst erreichbar. BRIO betont wieder, dass bereits in der Gebrauchsanweisung darauf hingewiesen wird, regelmäßig zu prüfen, ob alle Nieten, Schrauben und Muttern festgezogen und nicht beschädigt sind. Gleichzeitig wird erwähnt, dass "sechs Fälle bei circa 6.500 verkauften BRIO Go Kinderwagen" ja ein "äußerst kleiner Prozentsatz" seien. Eine Pressemitteilung war für uns nicht erhältlich. Ein Indiz dafür, dass für die verbleibenden 6.494 latenten Fälle eine Veröffentlichung (nur?) auf der Internetseite ausreichen muß? Aber: "Für BRIO haben Qualität und Sicherheit immer oberste Priorität". » www.brio.net | » Weitere Informationen im PDF-Format
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Rückrufaktion für gefährliche Kinderhochstühle von ARDEK
Mittwoch, 23. Juni 2010 um 12:00 Uhr
"Rückrufaktion für ARDEK-Hochstühle aus zwei Chargen!" Die ARDEK eG aus Hofheim ruft zwei Hochstuhlmodelle zurück, die aus zwei bestimmten Produktions-Chargen stammen, die im Jahre 2009 verkauft wurden. Die festgestellten Mängel könnten die Sicherheit der Kinder gefährden. Es handelt sich um den Hochstuhl „Mark“ mit verstellbarem Essbrett (Art.-Nr. 831 0192), bei dem bei bestimmter Einstellung und starkem Druck auf das Essbrett der Plastikmechanismus brechen kann. Entstehende Kleinteile könnten von Kindern verschluckt werden (Erstickungsgefahr!). Außerdem besteht bei einer besonderen Stellung des Essbretts Quetschgefahr. Kunden, die einen solchen Hochstuhl besitzen, werden gebeten, den Stuhl bei einem Fachhändler überprüfen zu lassen. Erweist er sich als schadhaft, wird er auf Wunsch gegen ein Modell mit festem Essbrett umgetauscht. Bei dem Hochstuhlmodell „Kombi“ Kiefer (Art.-Nr. 831 0211) kann es bei einer Produktionscharge aus dem Jahr 2009 zu folgenden Problemen kommen: Bewegt sich das Kind im Hochstuhl, besteht Quetschgefahr, da der Kinderstuhl nicht fest mit der Tischbasis verbunden ist. Außerdem könnte der Hochstuhl nach hinten kippen, wenn sich das Kind zum Beispiel vom Tisch abstoßen würde. Kunden, die dieses Modell besitzen, werden gebeten, den Stuhl bei einem Fachhändler überprüfen zu lassen. Dieser könnte gegebenenfalls den Stuhl an der Tischbasis fixieren. Eine Rufnummer für Fragen ist in der Pressemitteilung nicht angegeben. Auch ist auf der Internetseite des Unternehmens wegen derzeitigem "Umbau" keine Information zu erhalten. » www.ardek.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
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Rückruf giftiger Babyartikel von TEDI: Azofarbstoffe
Dienstag, 15. Juni 2010 um 12:00 Uhr
In letzter Zeit wählen einige Discounter für die Verkündung von Rückrufaktionen noch so gefährlicher Artikel zunehmend den ausschließlichen Aushang in ihren Ladenlokalen. So scheint auch die TEDi GmbH & Co. KG aus Dortmund vorzugehen, die gemäß Berichterstattung der Stiftung Warentest nur per Aushang in ihren Filialen über eine brisante Rückrufaktion informiert. "Rückruf für Baby-Spucktücher und Fleecedecken von Tedi: Gift im Garn" titelt Deutschlands bekannteste Verbraucherorganisation und informiert über den Rückruf von Artikeln, deren Garn "teilweise" mit verbotenen und giftigen » Azo-Farbstoffen behandelt ist. Betroffen sind seit Anfang Mai im Angebot befindliche Baby-Spucktücher in braun und blau mit Tierkopf (Artikelnummer 36843003411000000300) sowie Baby-Fleecedecken (mit dem Hinweis "SCHADSTOFFGEPRÜFT") in den Farben gelb, orange und grün (Artikelnummer: 87471003411000000200). Kunden, die betroffene Artikel erworben haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises in jeder TEDi-Filiale zurückgeben. Test.de: "Mit Informationen zum Rückruf hält sich der Billig-Anbieter sehr zurück: Nur durch Aushang in Filialen informiert er betroffene Kunden. Wer nicht wieder bei Tedi einkauft, erfährt nichts. Nicht mal im Internetportal des Unternehmens gibt es bis zum heutigen Montag, 12 Uhr, einen Hinweis auf die Rückrufaktionen." Bei Spucktüchern und Fleecedecken für Babys ist von direktem und längerzeitigen Haut- und Mundkontakt auszugehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung: "Kinder können auf Chemikalien wesentlich empfindlicher reagieren als Erwachsene". "Die Daten des Kinderkrebsregisters belegen, dass seit Beginn der Datendokumentation 1980 bis zum Jahre 2007 in Deutschland die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen an malignen Tumoren bei Kindern bis 15 Jahren kontinuierlich und erheblich angestiegen ist." » www.test.de
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Rückruf einer PAMPERS Aktionszugabe: Erstickungsgefahr
Mittwoch, 02. Juni 2010 um 18:00 Uhr
Die Procter & Gamble Deutschland startet innerhalb kürzester Zeit eine weitere Rückrufaktion. Nach dem kürzlichen Rückruf brandgefährlicher » Haartrocknermodelle der Marke Braun ist jetzt die Marke Pampers betroffen: Bei einem Babyplüsch Mobile, welches im Zeitraum vom 6. April bis 22. Mai 2010 beim Erwerb von Windeln der Marke Pampers als Zugabe verteilt wurde, könnten Kinder die Füße des Plüschtiers abreißen und verschlucken - dadurch besteht Erstickungsgefahr! Das Unternehmen empfiehlt Eltern, das Spielzeug sofort aus der Reichweite von Kindern zu entfernen. Erkennbar ist der Artikel auch an einem kleinen weißen Etikett, welches an einer blauen Halteschlaufe über dem Plüschtier angenäht ist. Dort befinden sich neben Pflegehinweisen folgende Angaben: "Importiert durch: Smidt-Imex, Batch: IM/91205/3658". Betroffene Eltern werden gebeten, das Mobile in einem unfrankierten Umschlag an Pampers einzuschicken; bei Angabe einer Absenderadresse erfolgt die Zusendung eines Einkaufsgutscheines im Wert von 20 €. Für Rückfragen steht die kostenfreie Rufnummer 08 00/1 01 21 13 zur Verfügung. Zusätzlich informiert das Unternehmen, dass rund 20.000 Spielzeuge abgegeben worden sind, wobei der Anteil betroffener Artikel nicht genau bekannt ist. » www.pampers.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
NETTO ruft Vielzahl an Kinder-Faschingskostümen zurück
Freitag, 14. Mai 2010 um 12:00 Uhr
Die NETTO Supermarkt GmbH & Co. (Stavenhagen/MVP), ein dänisches Einzelhandelsunternehmen mit zahlreichen Filialen in Nord- und Ostdeutschland, bittet in den Tiefen seiner Internetseite um die Aufmerksamkeit der Leser für eine "Wichtige Kundeninformation". Grund ist ein Rückruf von Kinder-Faschingskostümen aus der "Werbewoche 02/2010": Die Kostüme Teufelin, Pirat, Neandertalerin, Pippi-Langstrumpf, Dracula und Indianer (Bildquelle: Netto), die vom 14.01.10 bis 09.04.10 verkauft wurden, sind umgehend in eine NETTO-Filiale zurückzubringen, da der Hersteller empfohlen hat, den Artikel aus dem Verkauf zu nehmen. Der Discounter ersetzt den vollen Kaufpreis. Netto schreibt nur, dass die Faschingskostüme nicht den Qualitäts- und Sicherheitserwartungen entsprechen. Wer jedoch aufmerksam die wöchentlichen RAPEX-Meldungen der Europäischen Union liest, findet in der Meldung der 19. Kalenderwoche 2010 vom 14. Mai unter lfd.-Nr. 23 0785/10 einen Eintrag mit gleichem Bild des Kostüms "Teufelin". Dieses, in der Republik der Philippinen hergestellte Produkt, stellt eine chemische Gefahr dar, weil es verbotene » Azofarbstoffe enthält. Die Farbe des Kostüms gibt 516 mg/kg des giftigen und krebserzeugenden » 3.3´-Dimethylbenzidin ab, was den Grenzwert von 30 mg/kg (erheblich) übersteigt. Sollte eine vergleichbare Belastung für alle Kostüme zutreffen, so gehört eine solche Kundeninformation auf "Seite 1". Aber: In Deutschland gibt es dazu keinerlei Vorgaben (Obwohl das Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt hat, dass Kinder auf Chemikalien wesentlich empfindlicher reagieren können als Erwachsene: "Die Daten des Kinderkrebsregisters belegen, dass seit Beginn der Datendokumentation 1980 bis zum Jahre 2007 in Deutschland die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen an malignen Tumoren bei Kindern bis 15 Jahren kontinuierlich und erheblich angestiegen ist."). » www.netto.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Europäische Union beanstandet wieder diverse Spielzeuge
Montag, 10. Mai 2010 um 08:00 Uhr
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission veröffentlicht jeweils freitags eine Meldung mit gefährlichen Produkten: Dieses “Schnellwarnsystem” für "Non-Food"-Artikel hat den Namen "RAPEX". In der 18. Wochenmeldung vom 07. Mai werden wieder diverse Spielzeugartikel beanstandet, die im deutschen Handel erhältlich waren beziehungsweise es augenscheinlich sogar noch sind: Ein mit verschiedenen Phthalaten (Weichmachern) belastetes Spielset "Puppe mit Schaukelpferd" (Herkunft: China) sowie ein erstickungsgefährliches Kuscheltier in Form eines Kükens (Herkunft: China). Für beide Produkte werden Rückrufaktionen angekündigt, von denen jedoch (zumindest online) noch nichts zu vernehmen ist. Für eine hölzerne Puzzle-Lernuhr der auch in Deutschland bekannten Marke Eichhorn (Herkunft: China) wurde in der Slowakei behördlicherseits wegen Erstickungsgefahr ein Verkaufsverbot angeordnet; für ein hölzernes Laufrad der Marke Twister, von dem eine Verletzungs-/Klemm-/Quetschgefahr für Kinderfinger ausgeht (Herkunft: Deutschland), kam es in Dänemark durch den Importeur zu einem freiwilligen Verkaufsstopp. Letztgenannte Artikel scheinen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aktuell auch (und noch) auf dem deutschen Markt erhältlich zu sein (Bildquelle: RAPEX).
» RAPEX Wochenmeldung 18. KW 2010 im PDF-Format
KIK: Formaldehyd in Kinderspielzeug und mehr ...
Freitag, 23. April 2010 um 12:00 Uhr
 In diesem Jahr bereits zum siebten Male (2009: 8 mal) mit einem gefährlichen Artikel im Schnellwarnsystem der Europäischen Union "RAPEX" gelistet: KiK, der Textil-"Diskont" aus dem westfälischen Bönen (Kreis Unna). In der » RAPEX Wochenmeldung 16. KW 2010 ist unter lfd.-Nr. 30-0690/10 ein Spielzeug "Mache Deine eigenen Magnete" zu finden, welches geklebte Holzteile, sechs Farbtöpfchen, einen Pinsel sowie ein Magnetband enthält. Das in China hergestellte Produkt enthält » Formaldehyd in der Konzentration von 910 mg/kg. Als "CMR-Gefahrstoff" zählt Formaldehyd zu den besonders gefährlichen Stoffen; durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde der Stoff als „krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Neben der RAPEX-Meldung (in der übrigens wieder eine "freiwillige" Rückrufaktion angekündigt wird, die derzeit noch nirgendwo nachzulesen ist) sind im Bereich "Österreich" der Internetseite von KiK zwei weitere Rückrufaktionen zu finden: Zurückgerufen werden Keramikteller mit Kindermotiven, bei denen festgestellt wurde, dass eine Gefahr für die Gesundheit von Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Der zweite Rückruf betrifft ein "Babyspielset Lighthouse", welches eine Erstickungsgefahr birgt, da Kleinteile verschluckt werden könnten. Bei beiden Kundeninformationen ist wieder zu lesen: "Wir legen stets hohen Wert auf die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Gerade, wenn es sich um die Sicherheit unserer Kunden und deren Kinder handelt, können wir nicht vorsichtig genug sein. Leider lassen sich trotz permanenter Qualitätskontrollen im Ausnahmefall Produktfehler nicht vermeiden". Qualität, Zuverlässigkeit, Ausnahmefälle, die bald einer "Sonderseite" bedürfen. » RAPEX Wochenmeldung 16. KW 2010 im PDF-Format
Rückruf Keramikteller (A): » Weitere Informationen im PDF-Format
TK MAXX: Rückruf lebensgefährlicher Babytragebeutel
Freitag, 16. April 2010 um 12:00 Uhr
 Die Stiftung Warentest meldete es zuerst: "Die Ladenkette TK Maxx ruft Babytragebeutel der Marke Infantino vom Typ „SlingRider“ zurück." Durch diesen Hinweis werden Verbraucher erstmals konkret mit einer Betroffenheit Deutschlands durch die in Amerika bereits als lebensgefährlich eingestuften Babytragebeutel konfrontiert (» zu unserem Beitrag). Die TK Maxx GmbH & Co. KG aus Düsseldorf veröffentlicht auf Ihrer Internetseite (ohne entsprechenden Hinweis auf der Startseite) ein kurze Mitteilung, dass der Hersteller Infantino Eltern und Betreuer vor der Nutzung von Babytragebeuteln „SlingRider“ bei Kindern unter vier Monaten gewarnt hat, da für diese Erstickungsgefahr besteht. Das Unternehmen schreibt, dass der Produktrückruf alle Babytragebeutel einschließt, "die bei TK Maxx zwischen 2003 und März 2010 verkauft wurden". Verbraucher sollten die Nutzung der Babytragebeutel unverzüglich einstellen; bei Rückgabe in den Filialen werde der volle Kaufpreis zurückerstattet. Die Stiftung Warentest schreibt: "Wird aufgrund eines Fehlers des Tragebeutels tatsächlich ein Baby verletzt oder gar getötet, hat der Hersteller Schadenersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist dabei das Unternehmen, das die „SlingRider“ innerhalb der EU auf den Markt bringt." Wie bereits bei der kürzlichen Rückrufaktion von Nudelprodukten, die mit Insekten kontaminiert sein konnten (» zu unserem Beitrag), wurde auch hier wieder unserer Bitte nach Überlassung einer Pressemitteilung nicht entsprochen; auch gab es keine Antwort zu deren Verteilung. Fragen? » www.tkmaxx.de | » Weitere Informationen im PDF-Format Lesenswert: » www.test.de | » ARD: Plusminus (SWR)
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