Rückruf bakterienbelasteter BLEND-A-DENT-Haftcreme von P&G
Donnerstag, 26. August 2010 um 12:00 Uhr
Träger von dritten Zähnen haben derzeit "schlechte Karten". Nachdem Mitte Februar der Pharmaherstellers GlaxoSmithKline verschiedene COREGA® Haftcremes wegen einer möglichen (und nebenwirkungsreichen) Zinkanreicherung im Körper zurückgerufen hat, veröffentlicht jetzt auch die Procter & Gamble Service GmbH (Schwalbach am Taunus) einen Produktrückruf für Haftcreme. Dabei wird die Produktvariante "blend-a-dent Super-Haftcreme Extra Stark FRISCH" (47 gr-Tube) aus der Herstellung in Groß-Gerau zurückgerufen. Dem Unternehmen zufolge handelt es sich um eine vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme, nachdem in Packungen der Produktion aus Groß-Gerau das Bakterium » Burkholderia cepacia gefunden wurde. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder mit chronischen Lungenerkrankungen kann es ernsthafte Infektionen hervorrufen. Nach Unternehmensangaben zeigen bisherige Analysen, dass das Problem auf die Chargennummer "# 0209" beschränkt ist, welche auf dem Umkarton (rechte Seitenlasche über dem Haltbarkeitsdatum) oder der Tubenfalz zu finden ist. Verbraucher, die ein Produkt mit genannter Chargennummer besitzen, können dieses im normalen Restmüll entsorgen und unter folgender kostenfreien Telefonnummer Ersatz anfordern: 08 00/1 11 61 31. Über das Haltbarkeitsdatum der Haftcreme schreibt das Unternehmen nichts. Auch wenn aktuell zahlreiche Medien über diese Aktion berichten, so ist die Halbwertzeit dieser Meldungen eher gering. Bleibt zu hoffen, dass insbesondere die gefährdeten Verbraucher schnell von dieser Aktion erfahren! » www.pg.com | » www.blend-a-dent.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Mit einer modifizierten Pressemitteilung weist Procter & Gamble jetzt darauf hin, dass nun eine weitere Haftcreme mit zwei weiteren Chargennummern betroffen ist: Die Produktvariante "blend-a-dent Super-Haftcreme Extra Stark" (47 gr-Tube) mit den Chargennummern "# 0155" und "# 0208". In Österreich und der Schweiz sind Chargen "# 0200" und "# 0203" der Haftcreme "Kukident ..." betroffen. » Neue Informationen im PDF-Format
Artikel dieser Bezeichnung wurden zum Zeitpunkt der Meldung durch gewerbliche und/oder private Anbieter bei eBay angeboten.
Ministerium veröffentlicht Rückruf von SOAPLAND Bade-Gel
Freitag, 09. Juli 2010 um 08:00 Uhr
Ende Juni ging in einigen wenigen Online-Medien die Meldung um, dass ein Andernacher Seifenhersteller Badegel zurückgerufen hat. In den Meldungen war zu lesen, dass Angaben des Unternehmens zufolge "deutschlandweit rund 10.000 Stück betroffen" sein sollen. Jetzt warnt "amtlich" das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vor "Badegel portioniert in Papageiform" mit folgender Meldung: "Rückrufaktion eines Badegelartikels | Die Firma SOAPLAND GmbH & CO OHG ruft eine Charge eines Badegelartikels zurück. Bei dem Produkt - abgefüllt in PVC Beuteln, in Form Papagei zu 45 ml gelben Badegels - sind in Proben Fremdstoffe festgestellt worden. Betroffen ist nur die Batch No./ Chargen-Nummer DB090210, nachzulesen auf dem Produkt selbst. Der Gebrauch könnte, vor allem bei Menschen mit » Mukoviszidose, gesundheitsgefährdend sein. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht für immungeschwächte Menschen. Zur Erstattung des Kaufpreises kann der Artikel ..." zurückgesendet werden. Das Verwunderliche: deutschlandweite Betroffenheit - von 16 Bundesländern warnt (derzeit) Rheinland-Pfalz. Auf der Internetseite des Unternehmens ist (zumindest derzeit) keinerlei Hinweis zu finden, eine Anfrage zu Pressemitteilung und Verteilungswegen blieb unbeantwortet, "Fremdstoffe" werden nicht näher bezeichnet, Produktabbildungen sind keine verfügbar ... (???) » www.mufv.rlp.de | » www.soapland.de Sehenswert: ARD Plusminus (SWR): Rückrufe - Kaum Informationen zu gefährlichen Produkten » zur Mediathek | » zur Rückschau
COREGA nimmt Haftcremes vom Markt: Gesundheitsrisiko
Freitag, 19. Februar 2010 um 12:00 Uhr
 Wieder eine für deutsche Verbraucher wichtige Produktinformation, auf die man erst über Meldungen im Ausland aufmerksam wird: Auf der französischen Internetseite » rappelsproduits.fr ist ein Hinweis zu Haftcremes für Zahnprothesen zu finden. Für Deutschland konkret wir es dann auf der Internetseite des Pharmaherstellers GlaxoSmithKline, der vor einem möglichen Gesundheitsrisiko durch einen dauerhaft übermäßigen Gebrauch der zinkhaltigen Prothesenhaftmittel COREGA® Ultra Haftcreme Frisch und COREGA® Ultra Haftcreme Neutral warnt. Verschiedene Anzeichen haben ergeben, dass ein übermäßiger Gebrauch dieser zinkhaltigen Produkte zu einer Anreicherung großer Zinkmengen im Körper führen kann. Im Zusammenhang mit dieser Anreicherung stehen neurologische Symptome wie zum Beispiel Taubheitsgefühl, Kribbeln oder Schwäche der Extremitäten, Schwierigkeiten beim Gehen und Gleichgewichtsstörungen sowie Anämie (Blutarmut). Kunden, die eine der Cremes über mehrere Jahre in größeren Mengen als in den Produkthinweisen angegeben (öfter als einmal am Tag oder Verbrauch einer 40 gr-Tube schneller als ca. 6 Wochen) benutzt oder Bedenken hinsichtlich ihrer Gesundheit haben, müssen die Verwendung genannter Produkte einstellen, einen Arzt konsultieren und/oder eine zinkfreie Alternative verwenden. Auch können sich Verbraucher mit Fragen an die kostenfreie Telefonnummer 08 00/3 60 60 00 wenden. Das Unternehmen hat sich entschlossen, die Herstellung, den Vertrieb und die Bewerbung dieser Produkte einzustellen. In Deutschland ist dieser Hinweis (zumindest online) nur sehr selten auszumachen. Aus unserer Sicht spricht das für sich! » www.corega.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
BfArM warnt vor BIONIC´s "Skin Line Therapy"
Montag, 22. Juni 2009 um 13:00 Uhr
Mit der Referenz-Nr.: 1190/09 gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Warnhinweis zum Produkt „Skin Line Therapy“ der Bionic Skintherapy GmbH, Österreich. Gemäß internationaler Berichte sei das Produkt unrechtmäßig in Verkehr gebracht worden und nicht mit der erforderlichen CE-Kennzeichnung versehen. Zudem könne der Hersteller die für Medizinprodukte nötigen Nachweise zur Sicherheit und klinischen Eignung des Produktes nicht erbringen. Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hatte bereits Anfang April verboten, das Produkt weiter in Verkehr zu bringen oder seinen Indikationen gemäß einzusetzen: Entfernung von Couperose, Spider Naevus sowie Besenreisern. » www.bfarm.de
RETTERSPITZ ruft bedenkliche Haarkur zurück
Dienstag, 01. Juli 2008 um 19:00 Uhr
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit publiziert auf seiner Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen zu Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetische Mitteln und mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkte, die in Bayern auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden. Mit Einstellungsdatum 01.07.08 wird eine Pressemitteilung der Firma Retterspitz (Schwaig) vom 19.06.08 veröffentlicht, wonach Käufer der Retterspitz Haarkur mit der LOT Nr.: 497002 aufgerufen werden, das Produkt zur Vermeidung etwaiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen gegen Ersatz/Gutschrift zurückzugeben. » www.lgl.bayern.de
Artikel dieser Bezeichnung wurden zum Zeitpunkt der Meldung durch gewerbliche und/oder private Anbieter neu und/oder gebraucht bei eBay angeboten.
|
|
|
|
|
Seite 1 von 2 |