Was eher einer länderübergreifenden Verbraucherwarnung beziehungsweise einer bundesweiten Rückrufaktion bedürfte, kann das Regierungspräsidium Freiburg zuständigkeitshalber erst einmal nur regional regeln: Gemäß Pressemitteilung wurde auf Veranlassung der Behörde ein Heizlüfter "aus dem unteren Preissegment" vom Markt genommen, weil sich bei Tests herausgestellt hat, dass der Überhitzungsschutz der Geräte nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das Amt schreibt, dass Produktsicherheitsexperten mit dem Vertreiber, "einer großen Handelskette" (?), einen Verkaufsstopp sowie die Rücknahme bereits verkaufter Geräte "vereinbart" haben. So weit, so gut?
» Bild.de schreibt, dass es sich um einen Billig-Heizlüfter der Marke "Techno Star" gehandelt haben soll: Einen Heizlüfter, für den bereits im Juli 2010 ein behördliches Verkaufsverbot und die Rücknahme vom Markt angeordnet wurde? Vergleicht man die Produktabbildung aus der » 27. RAPEX-Wochenmeldung (Juli 2010) mit der eines Heizlüftermodells, welches kurz vorher in » Australien auffällig geworden ist und mit der Abbildung des bereits im April 2009 durch die » Baumarktkette Hellweg zurückgerufenen Artikels, so kommen Fragen zu regionalen "Vereinbarungen" auf. Wenn man als Verbraucher dann noch feststellen kann und muss, dass genau diese Heizlüfter mit unterschiedlichsten Markenzeichen aktuell noch bei zahlreichen deutschen Bau- und Elektromärkten sowie im Online-Handel für einen Preis von 9-15 Euro erhältlich sind, kommt die Frage hinzu: "Sicher oder unsicher?" Von der Rückrufaktion "einer großen Handelskette" ist (derzeit und online) nichts zu hören. Empfehlung: Lassen Sie Heizlüfter nie unbeaufsichtigt und sorgen Sie für ausreichende Luftzirkulation.
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