
Fast täglich kommt es in Deutschland zu Rückrufaktionen, Produktwarnungen und Sicherheitshinweisen für gefährliche Produkte. Ob, wann, in welcher Form und auf welchen Wegen betroffene VerbraucherInnen vor Gefahren gewarnt werden, liegt grundsätzlich im freien Ermessen von Industrie und Handel. Eine gesetzlich nur als "angemessen" und "wirksam" geforderte Informationsverpflichtung lässt es in Verbindung mit großzügigen Ermessensspielräumen verantwortlicher Behörden zu, dass gesundheits- und sogar lebenswichtige Warnungen
zeitlich, inhaltlich und örtlich nach einem Minimalprinzip kommuniziert werden: VerbraucherInnen werden somit regelmäßig sehr oberflächlich gewarnt. Insbesondere Unternehmen, die möglicherweise gefährdeten VerbraucherInnen an dieser Stelle (kostenfrei) umfassende Informationen zugänglich machen (Kontakt:
» hier), bestätigen wir "Verantwortung und Transparenz".