So gut wie täglich kommt es in Deutschland zu Rückrufaktionen, Produktwarnungen und Sicherheitshinweisen. Ob, ab wann, in welcher Form, an welcher Stelle und wie lange diese einer möglicherweise betroffenen Kundschaft bekanntgemacht werden, liegt grundsätzlich im freien Ermessen des "produktverantwortlichen" Herstellers, Importeurs oder Händlers. Eine gesetzlich nur mit "geeignet" definierte Informationsverpflichtung führt dazu, dass relevante Angaben in der Regel zeitlich, inhaltlich sowie örtlich nur sehr eingeschränkt kommuniziert werden - betroffene VerbraucherInnen werden somit eher selten vor dem Eintritt eines Schadensfalles erreicht. VerbraucherInnen haben nur bei Veröffentlichungen an einer zentralen Stelle eine wirkliche Chance, die zum Teil lebenswichtigen Informationen rechtzeitig zu finden. » Hier haben Unternehmen, die Werbeslogans wie "Produktverantwortung" und "vorsorglichen Verbraucherschutz" nicht nur als Lippenbekenntnis nutzen, auch praktisch die Möglichkeit, relevante Informationen zentral und damit auffindbar bereitzustellen. Insgesamt werden auf diesen Seiten nur Informationen zu finden sein, die für deutsche Verbraucher relevant und bereits durch Hersteller, Händler und/oder weitere seriöse Quellen "an anderer Stelle" öffentlich gemacht worden sind.


























