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Erstickungsgefahr durch Baby-Schlafanzüge: Rückruf bei NKD

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NKD Rückruf Baby-Jungen-Schlafanzug Trotz intensiver Qualitätskontrollen kann es vorkommen, dass Artikel nicht den hohen Qualitätsstandards eines Unternehmens entsprechen. So ruft die NKD Vertriebs GmbH (Bindlach/BY) jetzt bestickte Schlafanzüge zurück, die seit 04. April 2011 im Verkauf waren. Auf der Innenseite der Oberteile ist zum Schutz der Stickerei ein Bügelvlies angebracht, bei dessen Ablösung für Kleinkinder eine Erstickungsgefahr entstehen kann. Kunden werden gebeten, dieses Vlies umgehend von den Nähten abzutrennen. Sobald dieses nicht mehr mit den Seitennähten verbunden ist, können die Schlafanzüge wieder bedenkenlos getragen werden. Betroffen sind 2-teilige Baby-Jungen-Schlafanzüge in den Farben: hellblau/weiß und hellblau/navy (Art.-Nr.: 1593942 + 1593948, Verkaufspreis: 7,99 Euro). Kunden, die nicht selber Hand anlegen wollen, wird angeboten, die Artikel gegen Kaufpreiserstattung an eine NKD-Filiale zurückzugeben. In Deutschland gibt es keinerlei Vorgaben zur öffentlichen Bekanntmachung von Produktgefahren. So setzen insbesondere Discounter (teilweise nur) auf Aushänge in ihren Filialen sowie (teilweise schwer auffindbare) Hinweise auf ihren Internetseiten. So werden in der Regel - trotz teilweise lebensbedrohlicher Gefahren - nur aufmerksame Stammkunden sowie regelmäßige Besucher entsprechender Internetangebote über Produktmängel informiert (Bildquelle: vis.bayern.de).
» www.nkd.com | » Weitere Informationen im PDF-Format

 
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